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Heepen: Anno 1816 - Heute
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1816 wurde der Regierungsbezirk Minden in Kreise eingeteilt. Der Kreis
Bielefeld umfaßte die Kirchspiele Bielefeld (= Stadt), Brackwede
und Isselhorst, Schildesche und Dornberg sowie Heepen mit den zur Oerlinghausen
Kirche gehörenden Gemeinden, aber ohne Elverdissen. Eine Stadt und
drei Ämter. Das Kirchspiel Werther gehörte zum Kreis Halle. Das
nur die beiden Gemeinden Nieder- und Oberjöllenbeck umfassende Kirchspiel
Jöllenbeck gehörte zum Kreis Herford und war dort Sitz der gleichnamigen
Verwaltungsbezirks. Erst am 1. Jan. 1832, als die Kreise Bünde und
Herford zusammengelegt wurden, weil sie zu klein geraten waren, fiel das
Kirchspiel Jöllenbeck an den Kreis Bielefeld.
Die Organisation der Ortsbehörden war nicht so einfach. Es dauert
15 Jahre bis zur revidierten Städteordnung von 1831 und 25 Jahre bis
zur ersten preußischen Landesgemeindeordnung, der für die Provinz
Westfalen vom 31. Okt. 1841, die für die aus französischer und
königlich westphälischer Zeit übernommenen Verwaltungsbezirke
und Verwaltungsbeamten erstmalig eine gesetzliche Grundlage schuf und sie
Amt und Amtmann nannte. Bis diese neue Gemeindeverfassung in einem Amt
eingeführt werden konnte, mußte viel geschehen: Die Wahlberechtigten
mußten ermittelt und die Zahl der Gemeinde- und Amtsverordneten festgelegt
werden. Dann mußten die Gemeindeversammlungen und die Amtsversammlung
gewählt und schließlich der Amtmann bestimmt und eingeführt
werden. Das dauerte in den 68 Ämtern des Regierungsbezirks unterschiedlich
lange, zwischen eineinhalb und gut zweieinhalb Jahre, aber am 17. Juni
1844 war alles erledigt.
Für die meisten Ämter war das ohnehin nur Formsache, Schildesche,
Brackwede und Heepen zum Beispiel waren schon immer Vogtei, Amt und Kanton
gewesen, hatten immer einen entsprechenden Beamten und wurden natürlich
auch jetzt Amt mit einem Amtmann. Jöllenbeck war auch schon Verwaltungsbezirk
und wurde jetzt auch Amt, aber wie bisher von dem Schildescher Amtmann
mit verwaltet. Auch Isselhorst wurde Amt, wie bisher von Brackwede mit
verwaltet, wenige Jahre später aber mit dem Amt Brackwede vereinigt
zum Amt Brackwede-Isselhorst, das dann wieder einige Zeit nur noch Amt
Brackwede hieß.
Dornberg war bisher immer von außen verwaltet worden, von Brackwede,
Werther und Schildesche. Jetzt wurde es nicht nur Amt, was nichts Besonderes
gewesen wäre, sondern bekam einen eigenen Amtmann, erstmals eine eigene
Verwaltung. Und das war schon etwas Besonderes.
Drei Jahre später - 1848 - ist in Preußen Revolution, im
Januar 1859 gibt es eine Verfassung und sechs Wochen später neue Kommunalverfassungsgesetze,
u. a. eine Gemeindeordnung, die in ganz Preußen, für Stadt und
Land galt und sehr liberal war. Das alles konnte nicht gut gehen und so
wurde diese Ordnung bereits 1853 wieder aufgehoben. Bis 1935 unterschied
man nun wieder zwischen Stadt und Land, nach Ost und West, nach Westfalen
und Rheinland. Die neue Landgemeindeordnung für Westfalen vom 19.
März 1856 war auch nicht mehr liberal wie die vorige, aber immerhin
liberaler als die von 1841, denn die Gemeinden können jetzt z.B. die
Vorsteher selbst wählen. Einzelne Bestimmungen wurden in einigen Gesetzen
im Laufe der Zeit in Richtung Demokratie geändert, aber im Grunde
galt die Gemeindeordnung bis zur preußischen Amtsordnung von 1934/35
und der Deutschen Gemeindeordnung von 1935, die das Führerprinzip
einführten und Wahlen gänzlich abschafften.
1946 folgte die revidierte Deutsche Gemeindeordnung der britischen
Militärregierung, die in Nordrhein-Westfalen das britische System
einführte (Doppelspitze), das dann 1952/53 (Gemeindeordnung, Amtsordnung,
Landgemeindeordnung und Landschaftsverbandsordnung) beibehalten und ausgebaut
wurde.
Seit der kommunalen Neuordnungsphase von 1966 bis 1974 gibt es in Nordrhein-Westfalen
keine Ämter mehr. Tatsächlich sind aber nicht die ca. 300 Ämter
verschwunden, sondern die nahezu 2000 amtsangehörigen Gemeinden. Sie
sind nämlich in vielen Fällen zu einer Gemeinde zusammengeschlossen
worden, deren Gebiet sich mit dem des aufgelösten Amtes deckt.
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