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Die Organisation der Ortsbehörden war nicht so einfach. Es dauert 15 Jahre bis zur revidierten Städteordnung von 1831 und 25 Jahre bis zur ersten preußischen Landesgemeindeordnung, der für die Provinz Westfalen vom 31. Okt. 1841, die für die aus französischer und königlich westphälischer Zeit übernommenen Verwaltungsbezirke und Verwaltungsbeamten erstmalig eine gesetzliche Grundlage schuf und sie Amt und Amtmann nannte. Bis diese neue Gemeindeverfassung in einem Amt eingeführt werden konnte, mußte viel geschehen: Die Wahlberechtigten mußten ermittelt und die Zahl der Gemeinde- und Amtsverordneten festgelegt werden. Dann mußten die Gemeindeversammlungen und die Amtsversammlung gewählt und schließlich der Amtmann bestimmt und eingeführt werden. Das dauerte in den 68 Ämtern des Regierungsbezirks unterschiedlich lange, zwischen eineinhalb und gut zweieinhalb Jahre, aber am 17. Juni 1844 war alles erledigt. Für die meisten Ämter war das ohnehin nur Formsache, Schildesche, Brackwede und Heepen zum Beispiel waren schon immer Vogtei, Amt und Kanton gewesen, hatten immer einen entsprechenden Beamten und wurden natürlich auch jetzt Amt mit einem Amtmann. Jöllenbeck war auch schon Verwaltungsbezirk und wurde jetzt auch Amt, aber wie bisher von dem Schildescher Amtmann mit verwaltet. Auch Isselhorst wurde Amt, wie bisher von Brackwede mit verwaltet, wenige Jahre später aber mit dem Amt Brackwede vereinigt zum Amt Brackwede-Isselhorst, das dann wieder einige Zeit nur noch Amt Brackwede hieß. Dornberg war bisher immer von außen verwaltet worden, von Brackwede, Werther und Schildesche. Jetzt wurde es nicht nur Amt, was nichts Besonderes gewesen wäre, sondern bekam einen eigenen Amtmann, erstmals eine eigene Verwaltung. Und das war schon etwas Besonderes. Drei Jahre später - 1848 - ist in Preußen Revolution, im Januar 1859 gibt es eine Verfassung und sechs Wochen später neue Kommunalverfassungsgesetze, u. a. eine Gemeindeordnung, die in ganz Preußen, für Stadt und Land galt und sehr liberal war. Das alles konnte nicht gut gehen und so wurde diese Ordnung bereits 1853 wieder aufgehoben. Bis 1935 unterschied man nun wieder zwischen Stadt und Land, nach Ost und West, nach Westfalen und Rheinland. Die neue Landgemeindeordnung für Westfalen vom 19. März 1856 war auch nicht mehr liberal wie die vorige, aber immerhin liberaler als die von 1841, denn die Gemeinden können jetzt z.B. die Vorsteher selbst wählen. Einzelne Bestimmungen wurden in einigen Gesetzen im Laufe der Zeit in Richtung Demokratie geändert, aber im Grunde galt die Gemeindeordnung bis zur preußischen Amtsordnung von 1934/35 und der Deutschen Gemeindeordnung von 1935, die das Führerprinzip einführten und Wahlen gänzlich abschafften. 1946 folgte die revidierte Deutsche Gemeindeordnung der britischen Militärregierung, die in Nordrhein-Westfalen das britische System einführte (Doppelspitze), das dann 1952/53 (Gemeindeordnung, Amtsordnung, Landgemeindeordnung und Landschaftsverbandsordnung) beibehalten und ausgebaut wurde. Seit der kommunalen Neuordnungsphase von 1966 bis 1974 gibt es in Nordrhein-Westfalen keine Ämter mehr. Tatsächlich sind aber nicht die ca. 300 Ämter verschwunden, sondern die nahezu 2000 amtsangehörigen Gemeinden. Sie sind nämlich in vielen Fällen zu einer Gemeinde zusammengeschlossen worden, deren Gebiet sich mit dem des aufgelösten Amtes deckt.
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